Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 57

Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289

    Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Moin moin,

    mal eine vielleicht philosophische Frage:

    Inwieweit kann das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bei meiner Tätigkeit im Rettungsdienst als Argumentationshilfe herangezogen werden, zum Beispiel bei Tätigkeiten, die nicht durch die sog. Notkompetenz abgedeckt sind?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Philosophisch betrachtet könnte man es sowohl als Argument Pro als auch Contra nehmen.

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Prinzipiel verstößt du mal mit allem gegen dieses Grundrecht, mitdem du deinem Patienten etwas antust...

    Fängt quasi an beim BZ messen... (Wobei ein Richter da wohl eher den Ankläger/Patienten auslachen wird, als dich zu verurteilen ;) )

    Und Jede Medi-gabe, also auch O²...

    MfG Fabsi

    P.S.: Für genauere Antworten, bitte Frage spezifizieren :D

  4. #4
    birne Gast
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Grundrecht im GG findet im Strafrecht seine Anwendung in der (schweren) Körperverletzung. Und rein rechtlich begehst du ja, wie Fabpicard schon geschrieben hat, mit jeder invasiven Maßnahme eine Körperverletzung. Man handelt jedoch normalerweise mit (der mutmaslichen) Einwilligung des Rechteinhabers.
    Geändert von birne (21.10.2007 um 19:48 Uhr)

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von birne Beitrag anzeigen
    (schweren) Körperverletzung.
    Klugscheissmodus an
    Wenn dann gefährliche Körperverletznung.
    Klugscheissmodus aus
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Klugscheissmodus an
    Wenn dann gefährliche Körperverletznung.
    Klugscheissmodus aus
    [Klugscheissmodus an]
    Auch eine schwere KV gem. § 226 StGB ist denkbar - zwar schwer, aber trotzdem durchaus vorstellbar
    [Klugscheissmodus aus]

  7. #7
    Spyfreak Gast
    Wollt Ihr etwa sagen, dass wenn ich 100% zurechnungsfaehig bin und einem Notarzt erzaehle, das ich keine Medikamente / Behandlung moechte obwohl ich in einer Lebensbedrohlichen Lage bin und dieser mich trotzdem behandelt, ich eine chance auf Schadensersatz / Schmerzensgeld habe?

  8. #8
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)

  9. #9
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    ROFL

    Sehr wichtig ist das Argument wenn Oma / Opa ins KH sollen, aber nicht wollen, es liegt keine Bestallung vor und die Angehörigen meinen "Er soll sich jetzt nicht so dranstellen, er geht ins KH ob es Ihm passt oder nicht "
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Spyfreak Beitrag anzeigen
    Wollt Ihr etwa sagen, dass wenn ich 100% zurechnungsfaehig bin und einem Notarzt erzaehle, das ich keine Medikamente / Behandlung moechte obwohl ich in einer Lebensbedrohlichen Lage bin und dieser mich trotzdem behandelt, ich eine chance auf Schadensersatz / Schmerzensgeld habe?
    Hier oder in Amerika? ;-)

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    Unsinn .. es besteht keine Pflicht sich behandeln zu lassen ...
    Siehe Patientenverfügung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Unsinn .. es besteht keine Pflicht sich behandeln zu lassen ...
    Siehe Patientenverfügung.
    Ebend... und ohne eine solche Verfügung kannste nur was machen, wenn der Patient eben Nicht mehr ansprechbar ist... (sollte er kurz vorher, im fraglichen besitz seiner geistigen kräfte, eine behandlung abgelehnt haben)

    MfG Fabsi

  13. #13
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Mir geht es eher darum, ob der Patient MIR gegenüber einen Rechtsanspruch auf Behandlung hat, obwohl ich diese Therapie zwar durchführen könnte, aber nicht darf.
    Beispiel: Pat hat Kammerflimmern, ich habe einen manuellen Defi dabei, auf dem ich keine Einweisung habe. Also zwei Punkte, warum ich den Defi NICHT einsetzen darf. Hat der Patient also einen Rechtsanspruch - abgeleitet aus dem Recht auf körperliche Unversehrheit - auf Behandlung?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Nein hat er nicht ...
    Warum auch? Ansonsten wäre ja all die Vorschriften unnötig ...
    Andersrum, wenn du ihn benutzt und rettest ihm dadurch das Leben kann dir niemand ein Strick draus drehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Andersrum, wenn du ihn benutzt und rettest ihm dadurch das Leben kann dir niemand ein Strick draus drehen.
    Ist das sicher so?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •