Prinzipiel verstößt du mal mit allem gegen dieses Grundrecht, mitdem du deinem Patienten etwas antust...

Fängt quasi an beim BZ messen... (Wobei ein Richter da wohl eher den Ankläger/Patienten auslachen wird, als dich zu verurteilen ;) )

Und Jede Medi-gabe, also auch O²...

MfG Fabsi

P.S.: Für genauere Antworten, bitte Frage spezifizieren :D