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Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

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  1. #1
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    Prinzipiel verstößt du mal mit allem gegen dieses Grundrecht, mitdem du deinem Patienten etwas antust...

    Fängt quasi an beim BZ messen... (Wobei ein Richter da wohl eher den Ankläger/Patienten auslachen wird, als dich zu verurteilen ;) )

    Und Jede Medi-gabe, also auch O²...

    MfG Fabsi

    P.S.: Für genauere Antworten, bitte Frage spezifizieren :D

  2. #2
    birne Gast
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Grundrecht im GG findet im Strafrecht seine Anwendung in der (schweren) Körperverletzung. Und rein rechtlich begehst du ja, wie Fabpicard schon geschrieben hat, mit jeder invasiven Maßnahme eine Körperverletzung. Man handelt jedoch normalerweise mit (der mutmaslichen) Einwilligung des Rechteinhabers.
    Geändert von birne (21.10.2007 um 19:48 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von birne Beitrag anzeigen
    (schweren) Körperverletzung.
    Klugscheissmodus an
    Wenn dann gefährliche Körperverletznung.
    Klugscheissmodus aus
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Klugscheissmodus an
    Wenn dann gefährliche Körperverletznung.
    Klugscheissmodus aus
    [Klugscheissmodus an]
    Auch eine schwere KV gem. § 226 StGB ist denkbar - zwar schwer, aber trotzdem durchaus vorstellbar
    [Klugscheissmodus aus]

  5. #5
    Spyfreak Gast
    Wollt Ihr etwa sagen, dass wenn ich 100% zurechnungsfaehig bin und einem Notarzt erzaehle, das ich keine Medikamente / Behandlung moechte obwohl ich in einer Lebensbedrohlichen Lage bin und dieser mich trotzdem behandelt, ich eine chance auf Schadensersatz / Schmerzensgeld habe?

  6. #6
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    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    ROFL

    Sehr wichtig ist das Argument wenn Oma / Opa ins KH sollen, aber nicht wollen, es liegt keine Bestallung vor und die Angehörigen meinen "Er soll sich jetzt nicht so dranstellen, er geht ins KH ob es Ihm passt oder nicht "
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    Unsinn .. es besteht keine Pflicht sich behandeln zu lassen ...
    Siehe Patientenverfügung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Spyfreak Beitrag anzeigen
    Wollt Ihr etwa sagen, dass wenn ich 100% zurechnungsfaehig bin und einem Notarzt erzaehle, das ich keine Medikamente / Behandlung moechte obwohl ich in einer Lebensbedrohlichen Lage bin und dieser mich trotzdem behandelt, ich eine chance auf Schadensersatz / Schmerzensgeld habe?
    Hier oder in Amerika? ;-)

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