Ergebnis 1 bis 15 von 57

Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    ROFL

    Sehr wichtig ist das Argument wenn Oma / Opa ins KH sollen, aber nicht wollen, es liegt keine Bestallung vor und die Angehörigen meinen "Er soll sich jetzt nicht so dranstellen, er geht ins KH ob es Ihm passt oder nicht "
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    @Spyfreak

    Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
    Unsinn .. es besteht keine Pflicht sich behandeln zu lassen ...
    Siehe Patientenverfügung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Unsinn .. es besteht keine Pflicht sich behandeln zu lassen ...
    Siehe Patientenverfügung.
    Ebend... und ohne eine solche Verfügung kannste nur was machen, wenn der Patient eben Nicht mehr ansprechbar ist... (sollte er kurz vorher, im fraglichen besitz seiner geistigen kräfte, eine behandlung abgelehnt haben)

    MfG Fabsi

  5. #5
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Mir geht es eher darum, ob der Patient MIR gegenüber einen Rechtsanspruch auf Behandlung hat, obwohl ich diese Therapie zwar durchführen könnte, aber nicht darf.
    Beispiel: Pat hat Kammerflimmern, ich habe einen manuellen Defi dabei, auf dem ich keine Einweisung habe. Also zwei Punkte, warum ich den Defi NICHT einsetzen darf. Hat der Patient also einen Rechtsanspruch - abgeleitet aus dem Recht auf körperliche Unversehrheit - auf Behandlung?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Nein hat er nicht ...
    Warum auch? Ansonsten wäre ja all die Vorschriften unnötig ...
    Andersrum, wenn du ihn benutzt und rettest ihm dadurch das Leben kann dir niemand ein Strick draus drehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Andersrum, wenn du ihn benutzt und rettest ihm dadurch das Leben kann dir niemand ein Strick draus drehen.
    Ist das sicher so?

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Wenns nichts anderes gibt um den Patienten zu retten ja ...
    Siehe Rechtfertigender Notstand.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Elster Gast
    (BayFwG)
    vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526)
    Abschnitt V
    Art. 30: Einschränkungen von Grundrechten
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die
    Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung können aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt
    werden (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Art. 8 Abs. 2, Art. 11 und 13 des Grundgesetzes für die
    Bundesrepublik Deutschland, Art. 102, 106 Abs. 3, Art. 109, 113 der Verfassung des Freistaates
    Bayern).

    ich sehe es sowos rechtlich als auch vor dem gewissen als angebracht an, wenn die grundrechte in ausnahmefällen eingeschränkt werden

  10. #10
    Registriert seit
    22.01.2006
    Beiträge
    104
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    (sollte er kurz vorher, im fraglichen besitz seiner geistigen kräfte, eine behandlung abgelehnt haben)
    Dann hat sich für den Rettungsdienstler die Situation just in dem Moment geändert in der der Patient sein Bewusstsein verloren hat...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •