Das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Grundrecht im GG findet im Strafrecht seine Anwendung in der (schweren) Körperverletzung. Und rein rechtlich begehst du ja, wie Fabpicard schon geschrieben hat, mit jeder invasiven Maßnahme eine Körperverletzung. Man handelt jedoch normalerweise mit (der mutmaslichen) Einwilligung des Rechteinhabers.