Mir geht es eher darum, ob der Patient MIR gegenüber einen Rechtsanspruch auf Behandlung hat, obwohl ich diese Therapie zwar durchführen könnte, aber nicht darf.
Beispiel: Pat hat Kammerflimmern, ich habe einen manuellen Defi dabei, auf dem ich keine Einweisung habe. Also zwei Punkte, warum ich den Defi NICHT einsetzen darf. Hat der Patient also einen Rechtsanspruch - abgeleitet aus dem Recht auf körperliche Unversehrheit - auf Behandlung?
Gruß, Mr. Blaulicht