Wollt Ihr etwa sagen, dass wenn ich 100% zurechnungsfaehig bin und einem Notarzt erzaehle, das ich keine Medikamente / Behandlung moechte obwohl ich in einer Lebensbedrohlichen Lage bin und dieser mich trotzdem behandelt, ich eine chance auf Schadensersatz / Schmerzensgeld habe?
@Spyfreak
Nein. Eher dass du ein psychiatrisches Konsil gratis bekommst und danach zwangseingewiesen wirst. ;-)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Mir geht es eher darum, ob der Patient MIR gegenüber einen Rechtsanspruch auf Behandlung hat, obwohl ich diese Therapie zwar durchführen könnte, aber nicht darf.
Beispiel: Pat hat Kammerflimmern, ich habe einen manuellen Defi dabei, auf dem ich keine Einweisung habe. Also zwei Punkte, warum ich den Defi NICHT einsetzen darf. Hat der Patient also einen Rechtsanspruch - abgeleitet aus dem Recht auf körperliche Unversehrheit - auf Behandlung?
Gruß, Mr. Blaulicht
Nein hat er nicht ...
Warum auch? Ansonsten wäre ja all die Vorschriften unnötig ...
Andersrum, wenn du ihn benutzt und rettest ihm dadurch das Leben kann dir niemand ein Strick draus drehen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)