Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
Zum Thema Landau,
NEIN, die Behandlung darf nicht verweigert werden, das ist unterlassene Hilfeleistung!
Sie wünschte nur keine Fremdbluttransfusion.
Man kann versuchen, die Blutung zu stoppen, Volumenersatz geben etc....
Da muss ich Dir eindeutig widerseprechen! Wenn es sich nicht um eine unmittelbar um eine bevorstehende Geburt handelt, muss ein Krankenhaus und auch der dort angestellte Arzt nicht behandeln (auch die Hebamme nicht).
Dies muss nur geschehen, wenn es sich um eine Notfallsituation oder um eine bereits einsetzende oder unmittelbar ´bevorstehende Geburt handelt.
Wenn die werdenden Mutter bereits im Vorgespräch in der Geburtsabteilung (und soetwas findet ja meistens statt) verkündet, dass sie aus Glaubengründen auf Fremdblut verzichtet, kann der Arzt bzw. das Krankenhaus die Patientin ablehnen mit einem Hinweis auf einen Interessenkonflikt.
Genauso ist das bei elektiv planbaren operativen Eingriffen.

Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
3. Als RA lernt man viel.
Man lernt Intubieren, darf man das als RA? -> NEIN!
Man lernt Defibrillieren, darf man das als RA? -> NEIN!
Man lernt Zugänge legen, darf man das als RA? -> NEIN!
Man lernt Medikamentenkunde, darf man sie verabreichen als RA? -> NEIN!
Auch da widerspreche ich Dir. Natürlich darf er das alles. Auf Anordnung des Arztes und in seinem Beisein. Und auch aus der sog. Notkompetenz heraus. Siehe dazu auch die Empfehlungen der BÄK

Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
Da dreht Dir kein Richter einen Strick draus, man kann niemanden zwingen, etwas gelerntes, was man rechtlich nicht darf, doch zu tun.
Das bleibt abzuwarten, wie die Richter da in Zukunft entscheiden werden. Ich meine schon diverse Berichte über Urteile gehört zu haben, in denen genau das passiert ist. Aber ich bin mir im Moment nicht sicher, ob und wo...

Gruß, Mr. Blaulicht