Ergebnis 1 bis 15 von 57

Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #21
    Registriert seit
    23.04.2002
    Beiträge
    458
    Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
    Man lernt Intubieren, darf man das als RA? -> JA!
    Man lernt Defibrillieren, darf man das als RA? -> JA!
    Man lernt Zugänge legen, darf man das als RA? -> JA!
    Man lernt Medikamentenkunde, darf man sie verabreichen als RA? -> JA!

    Wo simmer hier denn??? In den 70er Jahren?
    Bitte was? Seit wann denn das? Wozu dann der Notarzt?

    Wenn jetzt die "Notkompetenzgeschichte" kommt, da zählt der rechtfertigende Notstand, das hat nichts, aber rein gar nichts mit dem regulären Dienst zu tun.

    ***Haarerausreisvorverzweiflung***

    Wenn jetzt dass Argument kommt, wenn der Arzt das anordnet... dann trägt der Arzt die Verantwortung! Der RA hat dann aber nur eine Durchführungsverantwortung!

    Oder spritzt hier ein RA Medikamente ohne das Hinzuholen eine NAs?
    Das wäre eine klare Straftat und gehört sofort zur Anzeige!
    RAs in Deutschland haben nicht die gleichen Rechte wie ein Arzt!
    Therapieren dürfen nun mal nur Ärzte und leider auch Heilpraktiker in Detuschland!
    Invasive Maßnahmen sind therapeutische Maßnahmen!
    Geändert von rettungsteddy (25.04.2008 um 16:11 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •