Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Es gibt wohl tatsächlich ein Verfahren, dass lediglich gegen eine Zahlung eine Geldbuße eibngestellt wurde, in dem ein RettAss, der einem Patienten im hypoglykämischen Schock Glukuse gegeben hatte, vom später eintreffenden Notarzt angezeigt wurde.
Angeblich ist das wohl erst kürzlich in Rheinland-Pfalz passiert.

Die genauen Hintergründe kenne ich allerdings nicht.

Gruß, Mr. Blaulicht
Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht, davon wäre in den einschlägigen RD-Foren sicherlich zu lesen gewesen.
Davon ab, was soll denn die Begründung für die Anzeige gewesen sein, G 40 ist doch in der Empfehlung der BÄK enthalten und bei hypoglykämischen Schock dringend indiziert.
Hoffentlich haht sich der NA durch den Pat. von der Schweigepflicht befreien lassen, sonst wäre eine solche Anzeige ein Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht.