Es gibt wohl tatsächlich ein Verfahren, dass lediglich gegen eine Zahlung eine Geldbuße eibngestellt wurde, in dem ein RettAss, der einem Patienten im hypoglykämischen Schock Glukuse gegeben hatte, vom später eintreffenden Notarzt angezeigt wurde.
Angeblich ist das wohl erst kürzlich in Rheinland-Pfalz passiert.
Die genauen Hintergründe kenne ich allerdings nicht.
Gruß, Mr. Blaulicht