1. Patient entscheidungsfähig, lehnt Behandlung ab, trotz Lebensgefahr.
Wenn du Ihn zwangsweise behandelst...
--> Nötigung, (schwere) Körperverletzung, Freiheitsberaubung (wenn man ihn festhält) etc.... Ist alles anwendbar. Da geht man schnell mal in den Knast.
2. Defi ohne Einweisung einsetzen...
--> geht alles gut, Patient überlebt, alles in Ordnung. Geht was schief und man kann nachweisen, daß der Defibrillator (hier das RD-Personal gemeint) Schuld hat, kommen schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, grob fahrlässiges Verhalten etc in Betracht.
3. Keine Defibrillation obwohl fachkundig und eingewiesen...
--> Bist du kein Arzt, kann man dir nichts anhaben, du bist nicht verpflichtet. Die Garantenstellung kommt nur für das erlaubte gelernte Handeln in Frage. Z.b. wenn du die Seitenlage falsch machst und der Patient aspiriert und erstickt.
4. Patient wird bewußtlos, nachdem er die Behandlung abgelehnt hat.
--> Schwierig, Handeln ohne Auftrag kommt in Betracht, wobei er vorher ja den Tod in kauf genommen hat.... Rechtlich gesehen.... sterben lassen.
Ethisch und menschlich ist das ein Problem. Fallabhängig.
In Landau ist eine Frau der Zeugen Jehovas bei der Geburt verblutet, da sie bei Komplikationen keine Transfusion wünschte.
Rechtlich einwandfrei.
In Altersheimen habe ich schon öfters erlebt, daß man Patienten in Frieden sterben läßt, da es ihr Wunsch war (mündlich von Patient unter Zeugen geäußert, bzw. Patientenverfügung war vorhanden) und Sie nicht in die Klinik wollten.