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Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

  1. #46
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    Was für ein [moderiert] muss denn bitte dieser "Mediziner" gewesen sein?
    Ich würde den an der nächsten Einsatzstelle einfach mal "vergessen" ;-)

    Aber was viel schlimmer ist: Wie kann einem Gericht daran gelegen sein, dass ein RA, der DE FACTO niemandem geschadet hat, nur gegen Zahlung einer meiner Meinung nach übertrieben großen Summe davon kommt....
    ARMES DEUTSCHLAND!!!

    [Anmerkung vom mir: bitte Ausdrucksweise etwas anpassen und sachlich bleiben]
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.05.2008 um 15:20 Uhr) Grund: Ausdrucksweise
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  2. #47
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Zu dem RettAss-"Urteil" habe ich doch etwas gefunden:

    Dieses Schreiben ist Teil einer E-Mail, die bei Xing.de veröffentlicht wurde.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    So lass ich mich gerne überzeugen...werde mich da der nächsten Tage mal hinterhängen.

    Ich persönlich wäre wohl durch alle Instanzen gegangen, das hätte ich geklärt wissen wollen.
    MfG

    brause

  3. #48
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    Wenn ich ganz ehrlich sein soll: Ich halte es für einen Fake! Das ganze wurde wohl durch eine Gewrkschaft ins Rollen gebracht, die wohl ganz klare Interessen damit verknüpft hat. Allein die Tatsache, dass seit inzwischen Wochen weder von der erwähnten Anwaltskanzlei noch von anderer Seite her ein Statement zu hören ist, in dem auch Quellen genannt werden, macht mich persönlich schon etwas misstrauisch.

    Aber wenn jemand was weiß, gerne her damit...
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Und genau deshalb würde ich wenn überhaupt nur im absoluten Worst-Case eine Ärztliche Maßnahme durchführen... (Ok, bin "nur" RS *g* aber trotzdem...)

    Zudem glaube ich, dass für diesen Worst-Case einiges passieren muss, dass ich einen solchen auch als W-C akzeptiere...
    Was heißt hier "nur RS"? Es gibt durchaus Auslegungen, nach der die sog. Notkompetenz auch für RS gilt. Für sie gilt der rechtfertigende Notstand ja genauso wie für den RettAss auch. Und die zu beherrschenden Maßnahmen hängen ja nicht alleine von der Ausbildung sondern von dem tatsächlichen Beherrschen des Einzelnen ab. Und ein neugebackener RettAss kann da schon mal locker von mach altgedienten RS in die Tasche gesteckt werden.
    Ich bin da immer sehr großzügig. Ich habe eher ein bisschen Sorge davor, dass der Richter irgendwann mal sagt: "Hr. Blaulicht, sie sind nicht nur RS, sondern auch Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin! Sie hätten die Situation nicht nur erkennen sondern auch dementsprechend behandeln müssen!"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #49
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn ich ganz ehrlich sein soll: Ich halte es für einen Fake! Das ganze wurde wohl durch eine Gewrkschaft ins Rollen gebracht, die wohl ganz klare Interessen damit verknüpft hat. Allein die Tatsache, dass seit inzwischen Wochen weder von der erwähnten Anwaltskanzlei noch von anderer Seite her ein Statement zu hören ist, in dem auch Quellen genannt werden, macht mich persönlich schon etwas misstrauisch.

    Aber wenn jemand was weiß, gerne her damit...
    Ich hab das ganze mal in ein RD-Forum eingestellt, wo auch einige Juristen mitschreiben. Ich kann das gerne verlinken, wenn entsprechende Antwort gekommen sind.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich habe eher ein bisschen Sorge davor, dass der Richter irgendwann mal sagt: "Hr. Blaulicht, sie sind nicht nur RS, sondern auch Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin! Sie hätten die Situation nicht nur erkennen sondern auch dementsprechend behandeln müssen!
    Das sehe ich sehr ähnlich.
    MfG

    brause

  5. #50
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    Hier die Einschätzung des DBRD zu dem von Mr. Blaulicht geposteten eMail:

    http://www.dbrd.de/content/cms/front...t=73&idart=227
    MfG

    brause

  6. #51
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen

    Wörtlich heisst es bei der BÄK:

    "Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind."

    Man beachte: [...] darf und muss [...] Das "muss" wird gerne mal überlesen.

    Der gesamte Text nochmal als PDF: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...edikamente.pdf
    Steht doch alles drin, warum er verurteilt wurde. Der NA war der Auffassung, dass er schnell eingetroffen wäre... Es handelt sich vermutlich um eine Fehleinschätzung (vielleicht auch "Überschätzung") des RA. ("Haben wir immer schon so gemacht bei einer Hypoglykämie")

    Was ich nicht gut finde - diese aus einem anderen Beitrag genannten - ich zitiere - "..."[Moderation] werden (leider) immer mehr, weil immer mehr frustrierte (ich nenne sie mal Hobby-) Mediziner rumlaufen mit ner 2-Wochen Schulung für NA-Zulassung und dann im RD den grossen Macker spielen, weil sie in der Klinik der DVD vom OberA oder ChefA sind, nun aber auf einmal weisungsbefugt sind. Fehlt noch, dass er mir sagt, wann ich ... [Moderation] gehen soll...

    Allerdings wird auch der Richter die Empfehlung der BÄK zur Kenntnis genommen haben, u.a. deswegen hat wohl auch das Verfahren eingestellt werden können.
    Geändert von AkkonHaLand (25.05.2008 um 10:15 Uhr) Grund: Fäkalsprache
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  7. #52
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    Bezüglich des Verfahrens gegen den RA:

    Ich habe mich bei der Ver.di mal schlau gemacht (besser gesagt: ichhabe es versucht):

    Der RA war Medizinstudent, das Verfahren wurde gegen eine Geldzahlung (durch den Vater, Arzt) eingestellt. Es gab also kein Urteil!
    Und warum der Angeklagte sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung eingelassen hat, ist reine Spekulation, denn er hätte gute Chancen auf einen Freispruch gehabt.
    Übrigens passierte das Ganze vor etlichen Jahren in Hessen.
    Bis jetzt ist es der Ver.di allerdings nicht gelungen, ein Aktenzeichen oder sonst irgendetwas beizubringen, um den gesamten Vorgang zu verifizieren, also erstmal bleibt alles ein Gerücht.

    Es bleibt also dabei, es gibt bis heute kein dokumentiertes Urteil gegen RettAss wegen der Durchführung erweiterter Massnahmen.
    MfG

    brause

  8. #53
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    Was ich nicht gut finde - diese aus einem anderen Beitrag genannten - ich zitiere - "..." [Moderation] werden (leider) immer mehr, weil immer mehr frustrierte (ich nenn sie mal Hobby-) Mediziner rumlaufen mit ner 2-Wochen Schulung für NA-Zulassung und dann im RD den grossen Macker spielen, weil sie in der Klinik der DVD vom OberA oder ChefA sind, nun aber auf einmal weisungsbefugt sind. Fehlt noch, dass er mir sagt, wann ich ... [Moderation] gehen soll...
    Ich glaube, Dir sind die aktuellen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern (Ärztekammern) nicht wirklich geläufig.
    Solche absolut unsachlichen Aussagen tragen sicher nicht zu einem vertrauensvollen Zusammenarbeiten bei, eher zu solch unsäglichen Gerichtsverfahren.
    Geändert von AkkonHaLand (25.05.2008 um 10:15 Uhr)
    MfG

    brause

  9. #54
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Ich glaube, Dir sind die aktuellen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern (Ärztekammern) nicht wirklich geläufig.
    Solche absolut unsachlichen Aussagen tragen sicher nicht zu einem vertrauensvollen Zusammenarbeiten bei, eher zu solch unsäglichen Gerichtsverfahren.
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...

    @Mod: Warum wurde eigentlich im Beitrag 46 nix weg"moderiert" - welches ich zitiert habe...?
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  10. #55
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...
    Ich glaube nicht, dass Du da jemandem zu nahe getreten bist. Auch ich schließe mich der Meinung von brause an.

    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    @Mod: Warum wurde eigentlich im Beitrag 46 nix weg"moderiert" - welches ich zitiert habe...?
    Weil ich diese Aussage im Moment, als ich sie gelesen habe, zwar für emotional, aber der Situation entsprechend gehalten habe und durchaus der gleichen Meinung bin.
    Trotzdem habe ich es jetzt "überarbeitet".

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #56
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...
    Mich persönlich hast Du mit Deinen Aussagen nicht getroffen, allerdings kann so ein unsachlicher Quatsch nicht unwidersprochen bleiben.
    MfG

    brause

  12. #57
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    Verfahren gegen RettAss

    Nachdem von der Ver.di nichts Weiters mehr gekommen ist, habe ich mich mit dem Hess. Sozialministerium in Verbindung gesetzt. Deren Aussage ist recht einfach:

    So einen Fall gab es in Hessen nicht.

    Also ein Fake.

    Somit bleibt es auch dabei: Es gibt bisher kein Urteil gegen einen RettAss wg. erweiterter Massnahmen.
    MfG

    brause

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