Wo steht denn in der StVO/StVZO, dass Fw'ler in ihrem Privat-Pkw Sonderrechte haben???
Ich denke hier handelt es sich um eine Duldung und nicht um ein fundiert belegbares Recht.
Wo steht denn in der StVO/StVZO, dass Fw'ler in ihrem Privat-Pkw Sonderrechte haben???
Ich denke hier handelt es sich um eine Duldung und nicht um ein fundiert belegbares Recht.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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