Wenn ich meinen RTW nachts in der Fussgängerzone bei einem Einsatz abstelle, werde ich einen Teufel tun und die Lichter und das Horn laufen lassen. Und das Halten im Halteverbot ist auch ein Sonderrecht. Genauso wie das Halten in zweiter Reihe etc.
Gruß, Mr. Blaulicht