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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wo steht denn in der StVO/StVZO, dass Fw'ler in ihrem Privat-Pkw Sonderrechte haben???
    Ich denke hier handelt es sich um eine Duldung und nicht um ein fundiert belegbares Recht.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    Wo steht denn in der StVO/StVZO, dass Fw'ler in ihrem Privat-Pkw Sonderrechte haben???
    Ich denke hier handelt es sich um eine Duldung und nicht um ein fundiert belegbares Recht.
    Da denkst Du aber stellenweise recht allein so: Die Argumentation der "SoRe-Fahrer" geht in etwa so: Lt. § 35 StVO genießt die Feuerwehr bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonderrechte. Teil dieser Feuerwehr ist der Einzelne ab dem Zeitpunkt der Alarmierung (zumindest zahlen ab diesem Zeitpunkt wohl die Unfallkassen). Also hat auch der einzelne Sonderrechte auf dem Weg zum GH.
    Zumindest dieser Punkt wurde schon in dem ein oder anderen Fall zum Thema eines Gerichtsverfahrens. Mal wird so entschieden, und mal so.

    PS: Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Ich bin gegen die Genehmigung von Sonderrechten ohne die dementsprechende Licht- und Akkustik-Technik!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    ...dann gillt das gleiche entsprechend auch für alle anderen Hilfsdienste mit sog. hoheitlichen Aufgaben???

    Das glaube ich nämlich nicht - mir ging es auch nur um den Paragraphen der aussagt, dass Fw'ler in ihren Privat-Pkw SR haben, mehr wollte ich nicht wissen.

    Also um die Rechtssicherheit.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...dann gillt das gleiche entsprechend auch für alle anderen Hilfsdienste mit sog. hoheitlichen Aufgaben???
    Ja ... alle die im Satz 1 aufgeführt sind ...
    Das gilt aber nicht für den Rettungsdienst... hier heißt es expliziet, Fahrzeuge des Rettungsdienstes und hierzu zählen keine Privat-PKWs
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    ... wohl aber um den Katastrophenschutz. Nun die Masterfrage: Wem unterstehen eigentlich SEGen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Ganz klar - SEG'en wurden für den Einsatz bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophengrenze konzipiert und unterstehen den Hilfsdiensten von denen sie betrieben werden und nicht dem Bund/Land/Kreis.

    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Pille112
    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    Fast ^^

    Unter Teilfinanziert könnte man auch verstehen, dass meist Bundes-/Landes-Fahrzeuge einen Teil der SEGen bilden.

    Somit könnte man vor Gericht argumentieren:

    Stadt (Landkreis) Ruft zum SEG-Einsatz ---> Keine SoRe für Anfahrten zum GH
    B-Land/Bund Ruft zum KatS-Einsatz ---> SoRe für Anfahrten zum GH

    Aber mal ganz ehrlich:

    Bei Vorlaufzeiten bis zu 20 Minuten, da kommts auf eine auch nichtmehr an...

    Und wenn man dann auf ner BAB wo früher mal 130 war und jetzt nur noch 100, dann halt 140 fährt wirds auch keinen stören, egal obs SEG oder KatS Einsatz war ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Bei allem sei hier immer wieder genannt: Verhältnissmäßigkeit der Mittel wahren !

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ganz klar - SEG'en wurden für den Einsatz bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophengrenze konzipiert und unterstehen den Hilfsdiensten von denen sie betrieben werden und nicht dem Bund/Land/Kreis.

    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    äh das DRK kann auch selbständig tätig werden ohne das jemand ruft, gut jetzt kommt die frage wer bezahlt in so einem Fall, das DRK also selbst jetzt könnte man natürlich auch noch fragen ob die dann mit SoRe fahren dürfen ????? wes net

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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