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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ganz klar - SEG'en wurden für den Einsatz bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophengrenze konzipiert und unterstehen den Hilfsdiensten von denen sie betrieben werden und nicht dem Bund/Land/Kreis.

    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    äh das DRK kann auch selbständig tätig werden ohne das jemand ruft, gut jetzt kommt die frage wer bezahlt in so einem Fall, das DRK also selbst jetzt könnte man natürlich auch noch fragen ob die dann mit SoRe fahren dürfen ????? wes net

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    Ich hatte ja auch nie bestritten, dass eine SEG nicht eigenständig tätig werden kann und dann darf/kann sie natürlich auch mit SoSi anrücken.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112
    und dann darf/kann sie natürlich auch mit SoSi anrücken.
    Aufgrund welcher Rechtslage?

  4. #4
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    Ich denke Pille wirft da grad was (ausversehen) zusammen.

    Ich unterstell ihm jetzt mal das er SoRe meinte und nicht Sondersignal. *schmunzel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Falsch, ein Fahrzeug hat nie SoRe höchstens der Fahrer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Falsch, da sich das Fahrzeug wenn es abgestellt ist seine SoRe behält und der Fahrer die SoRe nicht auf andere Fzg. (z.B. eigener Pkw) übertragen kann.
    Richtig, da die SoRe durch den Fahrer in Anspruch genommen werden.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Ähm, ich glaub wir trinken doch demnächst mal einen Kaffee zusammen und reden genauer darüber ;)

    SoRe: Dürfen von den in StVO §35 genannten Personen/Fahrzeugen in anspruch genommen werden, wenn die Vorraussetzungen nach dem selben Praragraphen vorliegen.

    SoSi: Setzt überhaupt schonmal SoRe vorraus... "Und ob der Fahrer jetzt Die Dinger anmacht, wenn er SoRe in Anspruch nehmen DARF oder nicht, ist elleine Ihm überlassen" ;)
    .
    (PUNKT)

    Denn etwas anderes steht in der StVO Nicht drin ^^

    MfG Fabsi

  9. #9
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    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.

    Nichts anderes hatte ich behauptet.

    Das mit dem Kaffee ist mal eine interessante Variante ;-)
    Gruß Carsten
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