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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Falsch, ein Fahrzeug hat nie SoRe höchstens der Fahrer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Falsch, da sich das Fahrzeug wenn es abgestellt ist seine SoRe behält und der Fahrer die SoRe nicht auf andere Fzg. (z.B. eigener Pkw) übertragen kann.
    Richtig, da die SoRe durch den Fahrer in Anspruch genommen werden.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Ähm, ich glaub wir trinken doch demnächst mal einen Kaffee zusammen und reden genauer darüber ;)

    SoRe: Dürfen von den in StVO §35 genannten Personen/Fahrzeugen in anspruch genommen werden, wenn die Vorraussetzungen nach dem selben Praragraphen vorliegen.

    SoSi: Setzt überhaupt schonmal SoRe vorraus... "Und ob der Fahrer jetzt Die Dinger anmacht, wenn er SoRe in Anspruch nehmen DARF oder nicht, ist elleine Ihm überlassen" ;)
    .
    (PUNKT)

    Denn etwas anderes steht in der StVO Nicht drin ^^

    MfG Fabsi

  5. #5
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    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.

    Nichts anderes hatte ich behauptet.

    Das mit dem Kaffee ist mal eine interessante Variante ;-)
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
    Nö.
    Siehe die VwV zum 35StVO:
    http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm

    Nichts anderes hatte ich behauptet.
    Stimmt aber immer noch nicht ;-)


    MfG

    Frank

  7. #7
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht
    Genau du sagst es ;)

    Denn:
    Sonderrechte = SoRe
    Wegerechte = SoSi
    SoSi =|= Blaulicht alleine

    ;) (Das mit dem Kaffee klären wir per ICQ, hab demnächst Urlaub ;D)


    @Frank: Danke für den Link, lange nichtmehr diesen Müll durchgelesen ;)

    "sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden"

    Wenn ich das schon les, kommt mir die G... lassen wir das *g*

    Ist doch geil, wenn man aus Einsatztaktischen Gründen nur Schrittthempo fahren kann, soll man trotzdem mit Horn blasen ^^ Immerwieder Sinnbefreit diese Vorgaben...
    Da halt ich mich doch lieber an die Kommentare, die Anwälte durch vorhergehende Gerichtsverfahren mal zu den Paragraphen verfasst haben ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
    Auch falsch.

    Wegerecht ist das Recht, unter bestimmten Voraussetzungén ein fremdes Grundstück zu betreten und/oder zu überqueren - und hat absolut nix mit der4 StVO zu tun! ;-)

    Quelle: Wikipedia

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    (klugscheisserei)
    richtig Wegerecht ist das von Mr.Blaulicht genannte Recht.

    "Umgangssprachlich Wegerecht" oder von
    "die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen im folgenden 'Wegerecht' genannt"
    wäre angebracht gewesen
    (/klugscheisserei)

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von alarma
    (klugscheisserei)
    richtig Wegerecht ist das von Mr.Blaulicht genannte Recht.

    "Umgangssprachlich Wegerecht" oder von
    "die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen im folgenden 'Wegerecht' genannt"
    wäre angebracht gewesen
    (/klugscheisserei)
    weiße du gesprochen

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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