Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
Falsch, ein Fahrzeug hat nie SoRe höchstens der Fahrer.Zitat von Pille112
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Falsch, da sich das Fahrzeug wenn es abgestellt ist seine SoRe behält und der Fahrer die SoRe nicht auf andere Fzg. (z.B. eigener Pkw) übertragen kann.
Richtig, da die SoRe durch den Fahrer in Anspruch genommen werden.
Gruß Carsten
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Ähm, ich glaub wir trinken doch demnächst mal einen Kaffee zusammen und reden genauer darüber ;)Zitat von Pille112
SoRe: Dürfen von den in StVO §35 genannten Personen/Fahrzeugen in anspruch genommen werden, wenn die Vorraussetzungen nach dem selben Praragraphen vorliegen.
SoSi: Setzt überhaupt schonmal SoRe vorraus... "Und ob der Fahrer jetzt Die Dinger anmacht, wenn er SoRe in Anspruch nehmen DARF oder nicht, ist elleine Ihm überlassen" ;)
.
(PUNKT)
Denn etwas anderes steht in der StVO Nicht drin ^^
MfG Fabsi
...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
Nichts anderes hatte ich behauptet.
Das mit dem Kaffee ist mal eine interessante Variante ;-)
Gruß Carsten
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Nö.Zitat von Pille112
Siehe die VwV zum 35StVO:
http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm
Stimmt aber immer noch nicht ;-)Nichts anderes hatte ich behauptet.
MfG
Frank
Genau du sagst es ;)Zitat von Pille112
Denn:
Sonderrechte = SoRe
Wegerechte = SoSi
SoSi =|= Blaulicht alleine
;) (Das mit dem Kaffee klären wir per ICQ, hab demnächst Urlaub ;D)
@Frank: Danke für den Link, lange nichtmehr diesen Müll durchgelesen ;)
"sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden"
Wenn ich das schon les, kommt mir die G... lassen wir das *g*
Ist doch geil, wenn man aus Einsatztaktischen Gründen nur Schrittthempo fahren kann, soll man trotzdem mit Horn blasen ^^ Immerwieder Sinnbefreit diese Vorgaben...
Da halt ich mich doch lieber an die Kommentare, die Anwälte durch vorhergehende Gerichtsverfahren mal zu den Paragraphen verfasst haben ;)
MfG Fabsi
Auch falsch.Zitat von Pille112
Wegerecht ist das Recht, unter bestimmten Voraussetzungén ein fremdes Grundstück zu betreten und/oder zu überqueren - und hat absolut nix mit der4 StVO zu tun! ;-)
Quelle: Wikipedia
Gruß, Mr. Blaulicht
(klugscheisserei)
richtig Wegerecht ist das von Mr.Blaulicht genannte Recht.
"Umgangssprachlich Wegerecht" oder von
"die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen im folgenden 'Wegerecht' genannt"
wäre angebracht gewesen
(/klugscheisserei)
weiße du gesprochenZitat von alarma
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
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