Du musst differenzieren. Sonderrecht heißt, das du zum Bleifisch im Parkverbot parken darfst. Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht. Du nimmst dir das Recht des Weges (heißt, du beschneidest hier andere Verkehrsteilnehmer um ihr z.b: Vorfahrtsrecht).
Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!




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