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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.02.2006
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    Du musst differenzieren. Sonderrecht heißt, das du zum Bleifisch im Parkverbot parken darfst. Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht. Du nimmst dir das Recht des Weges (heißt, du beschneidest hier andere Verkehrsteilnehmer um ihr z.b: Vorfahrtsrecht).

    Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!

  2. #2
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    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von WernerG
    So sehr Blödsinn ist das nicht !
    Nun gut, das es bei der Pol in Ausnahmefällen nicht sinnvoll ist, das Horn ein zu schalten, geb ich ja zu :)
    (Bin jetzt von FW und RD ausgegangen :D )

    Aber wirklich "Verbietet" könntest es dem Fahrer nicht. ;)
    Rein rechtlich könntest ihm hinterher nur auf dem Disziplinarischen Weg einen "drücken" für Weisungen von Vorgesetzten missachtet
    (Das es bei bestimmten Lagen keiner trotzdem einsetzen wird, ist ja irgendwo selbstverständlich denke ich ^^)

    Zitat Zitat von firealarm
    Ihre redet von Wegerechte, was ist das?
    Wegerechte nach §38 der StVO bedeutet:

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    Zitat Zitat von firealarm
    Gibt es die Kombinationen: Sonderrechte mit Wegerechte
    Ja.

    Zitat Zitat von firealarm
    Sonderrechte ohne Wegerechte
    Ja. Wobei man vom Wegerecht einfach nur keinen Gebrauch macht.

    Zitat Zitat von firealarm
    nur Wegerechte??
    Nein, denn wie oben zu lesen setzen Wegerechte immer "Höchste Eile" vorraus, und wenn das gegeben ist, hast du automatsich auch immer Sonderrechte.



    Anders gesagt:

    Sonderrechte (StVO §35) ist ein Recht was du erhälst, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    Wegerechte (StVO §38) ist ein Recht was du in Anspruch nehmen darfst, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


    MfG Fabsi

  3. #3
    Registriert seit
    07.06.2002
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    1.061
    Noch ne kleine (rechtliche) Ergänzung/"Richtigstellung"

    § 38, Abs. 1, Satz 2 ...die sog. "Wegerechte"....die teilen dem jeweiligen Nutzer/Inanspruchnehmendem keine Rechte zu sondern legen DEN ANDEREN Verkehrsteilnehmern Pflichten auf, nämlich:

    "Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."

    Adressat dieses Satzes sind also die "anderen", nicht der Nutzer.

    Gruß

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