Noch ne kleine (rechtliche) Ergänzung/"Richtigstellung"

§ 38, Abs. 1, Satz 2 ...die sog. "Wegerechte"....die teilen dem jeweiligen Nutzer/Inanspruchnehmendem keine Rechte zu sondern legen DEN ANDEREN Verkehrsteilnehmern Pflichten auf, nämlich:

"Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."

Adressat dieses Satzes sind also die "anderen", nicht der Nutzer.

Gruß