Zitat Zitat von überhose
Ob Sonderrechte nach StVO in Anspruch genommen werden dürfen, oder nicht. Wird i.d.R. aber nicht durch die Leitstelle oder sonstwen vorgegeben, nur mancherorts die Wegerechte.
Da muss ich dich jetzt auch mal korrigieren :)

Ob Sonderrechte nach StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wird ganz klar in der StVO geregelt. Da meist aber der Disponent mehr weis, als der Bunnywagen-Driver *g* gibt er auch eigentlich vor, ob die Vorraussetzung für Sonderrechte vorliegen oder nicht.

Und die Wegerechte werden schonmal von garkeinem "vergeben" ^^

Die darfst du eh nur in Anspruch nehmen, wenn du Sonderrechte "genießt". Und dann musst du diese auch nicht in Anspruch nehmen, aber darfst rein rechtlich jeder zeit, wärend der Sonderrechtsfahrt natürlich ;)

Wär ja auch absoluter Blötsinn, wenn die Leitstelle sagt:
Bewusstlose Person, somit habt ihr ja nach StVO Sonderrechte aber die Wegerechte nach StVO dürft ich NICHT in Anspruch nehmen...


MfG Fabsi