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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Du musst differenzieren. Sonderrecht heißt, das du zum Bleifisch im Parkverbot parken darfst. Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht. Du nimmst dir das Recht des Weges (heißt, du beschneidest hier andere Verkehrsteilnehmer um ihr z.b: Vorfahrtsrecht).

    Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!

  2. #2
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    5.311
    (Ich mach dafür mal en neuen Beitrag *g*)

    Zitat Zitat von grab3107
    Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht.
    So nicht ganz richtig:

    Wegerecht heist ausschliesslich "weg da" (um es in deinen Worten zu schreiben :)

    Rote Ampeln DARFST du auch ohne Wegerechte überfahren, jedoch bleibt es dann den anderen Verkehrsteilnehmern überlassen ob die dich für einen durchgeknallten Manager mit wenig zeit halten oder für ein Einsatzfahrzeug.

    Zitat Zitat von grab3107
    Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!
    Auch nicht ganz richtig, von dem §1 selbst bist du befreit, jedoch steht dieser in gekürzter Form nochmals unter §35 den Sonderrechten ;)

    MfG Fabsi

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