(Ich mach dafür mal en neuen Beitrag *g*)
So nicht ganz richtig:Zitat von grab3107
Wegerecht heist ausschliesslich "weg da" (um es in deinen Worten zu schreiben :)
Rote Ampeln DARFST du auch ohne Wegerechte überfahren, jedoch bleibt es dann den anderen Verkehrsteilnehmern überlassen ob die dich für einen durchgeknallten Manager mit wenig zeit halten oder für ein Einsatzfahrzeug.
Auch nicht ganz richtig, von dem §1 selbst bist du befreit, jedoch steht dieser in gekürzter Form nochmals unter §35 den Sonderrechten ;)Zitat von grab3107
MfG Fabsi