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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wär ja auch absoluter Blötsinn, wenn die Leitstelle sagt:
    Bewusstlose Person, somit habt ihr ja nach StVO Sonderrechte aber die Wegerechte nach StVO dürft ich NICHT in Anspruch nehmen...


    MfG Fabsi
    So sehr Blödsinn ist das nicht !
    Bzw. die Pauschalisierung stimmt so nicht!

    Ich kenn einige Fälle (selbst bis vor wenigen Wochen auf solch einem Disponentensessel gesessen) und auch vom (streng dienstlichen) Verfolgen des Polizeifunks :-) , wo man dem Wagen mitteilte, dass die Bedingungen zur Nutzung der Sonderrechte vorliegen, Wegerechte aber nicht gestattet sind....bestes Beispiel: "Suizidgefährdete Person, droht zu springen" .....wenn die Einsatz-Kfz da mit "Werbung" anfahren kann es durchaus zu Kurzschlußhandlungen beim Suizidenden kommen...also lassen wir das mal schön weg.....oder: Geiselnahmen/Banküberfälle, im nahen Umfeld des Täters, wo man diesen nun nicht noch mit der Nase drauf stoßen will, dass "Grün/Blau-weiss" vor der Tür steht...esgibt also durchaus Ausnahmen von der hier diskutierten Regel!

    Aber die Regel ist es schon...zumindest bei den damit ausgerüsteten Kfz :-)

  2. #2
    firealarm Gast
    ok, danke für die Antworten. Ich versuch das mal zusammen zufassen, ob ich es auch verstanden habe:

    Sonderrechte heißt, die eingesetzten Einsatzkräfte dürfen z.B. Rote Ampeln überfahren, keine Gewindigkeitsbegrenzung solange es die Verkehrslage zu lässt.

    Ihre redet von Wegerechte, was ist das?
    Gibt es die Kombinationen: Sonderrechte mit Wegerechte, Sonderrechte ohne Wegerechte, nur Wegerechte??

    Wäre für eure Antworten dankbar!
    Gruss und schönes WE (solange kein Unwetter stattfinden, wie im Raum FL)

  3. #3
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    Du musst differenzieren. Sonderrecht heißt, das du zum Bleifisch im Parkverbot parken darfst. Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht. Du nimmst dir das Recht des Weges (heißt, du beschneidest hier andere Verkehrsteilnehmer um ihr z.b: Vorfahrtsrecht).

    Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!

  4. #4
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    (Ich mach dafür mal en neuen Beitrag *g*)

    Zitat Zitat von grab3107
    Alles was heitß "weg da" zu den anderen Autofahrer, also über ne rote Ampel fahren und so, das ist wegerecht.
    So nicht ganz richtig:

    Wegerecht heist ausschliesslich "weg da" (um es in deinen Worten zu schreiben :)

    Rote Ampeln DARFST du auch ohne Wegerechte überfahren, jedoch bleibt es dann den anderen Verkehrsteilnehmern überlassen ob die dich für einen durchgeknallten Manager mit wenig zeit halten oder für ein Einsatzfahrzeug.

    Zitat Zitat von grab3107
    Wichtig ist, der §1 StVo bleibt weiter bestehen!
    Auch nicht ganz richtig, von dem §1 selbst bist du befreit, jedoch steht dieser in gekürzter Form nochmals unter §35 den Sonderrechten ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von WernerG
    So sehr Blödsinn ist das nicht !
    Nun gut, das es bei der Pol in Ausnahmefällen nicht sinnvoll ist, das Horn ein zu schalten, geb ich ja zu :)
    (Bin jetzt von FW und RD ausgegangen :D )

    Aber wirklich "Verbietet" könntest es dem Fahrer nicht. ;)
    Rein rechtlich könntest ihm hinterher nur auf dem Disziplinarischen Weg einen "drücken" für Weisungen von Vorgesetzten missachtet
    (Das es bei bestimmten Lagen keiner trotzdem einsetzen wird, ist ja irgendwo selbstverständlich denke ich ^^)

    Zitat Zitat von firealarm
    Ihre redet von Wegerechte, was ist das?
    Wegerechte nach §38 der StVO bedeutet:

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    Zitat Zitat von firealarm
    Gibt es die Kombinationen: Sonderrechte mit Wegerechte
    Ja.

    Zitat Zitat von firealarm
    Sonderrechte ohne Wegerechte
    Ja. Wobei man vom Wegerecht einfach nur keinen Gebrauch macht.

    Zitat Zitat von firealarm
    nur Wegerechte??
    Nein, denn wie oben zu lesen setzen Wegerechte immer "Höchste Eile" vorraus, und wenn das gegeben ist, hast du automatsich auch immer Sonderrechte.



    Anders gesagt:

    Sonderrechte (StVO §35) ist ein Recht was du erhälst, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    Wegerechte (StVO §38) ist ein Recht was du in Anspruch nehmen darfst, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


    MfG Fabsi

  6. #6
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    Noch ne kleine (rechtliche) Ergänzung/"Richtigstellung"

    § 38, Abs. 1, Satz 2 ...die sog. "Wegerechte"....die teilen dem jeweiligen Nutzer/Inanspruchnehmendem keine Rechte zu sondern legen DEN ANDEREN Verkehrsteilnehmern Pflichten auf, nämlich:

    "Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."

    Adressat dieses Satzes sind also die "anderen", nicht der Nutzer.

    Gruß

  7. #7
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    @ Fabsi:
    Habe es nur ziemlich allgemein geschriben. Sorry, diese Art der Schreiberrei is nunmal meine mir eigene. Net falsch verstehen und danke für die Richtigstellung :-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von grab3107
    Net falsch verstehen und danke für die Richtigstellung :-)
    Kein Problem :)

    @Werner: Auch wieder war, aber als ichs geschrieben hatte, wollt ichs nicht noch "schlimmer" machen und noch von "Wegerechten" zu "Dadurch andersleuts pflichten anfangen *g*
    (Ausserdem wars schon so genug schreiberei :D )

    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zur Ergänzung:

    Sonderrechte können auch ohne Wegerechte bestehen, zum Beispiel bei der Müllabfuhr, Strassenreinigung etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Zur Ergänzung:

    Sonderrechte können auch ohne Wegerechte bestehen, zum Beispiel bei der Müllabfuhr, Strassenreinigung etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wobei denen ihre Sonderrechte stark kastriert sind.
    Die dürfen nur alle Strassen und Fahrbahnseiten befahren und brauchen sich nicht an irgendwelche Sperrzeiten halten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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