Zitat Zitat von Fabpicard
Wär ja auch absoluter Blötsinn, wenn die Leitstelle sagt:
Bewusstlose Person, somit habt ihr ja nach StVO Sonderrechte aber die Wegerechte nach StVO dürft ich NICHT in Anspruch nehmen...


MfG Fabsi
So sehr Blödsinn ist das nicht !
Bzw. die Pauschalisierung stimmt so nicht!

Ich kenn einige Fälle (selbst bis vor wenigen Wochen auf solch einem Disponentensessel gesessen) und auch vom (streng dienstlichen) Verfolgen des Polizeifunks :-) , wo man dem Wagen mitteilte, dass die Bedingungen zur Nutzung der Sonderrechte vorliegen, Wegerechte aber nicht gestattet sind....bestes Beispiel: "Suizidgefährdete Person, droht zu springen" .....wenn die Einsatz-Kfz da mit "Werbung" anfahren kann es durchaus zu Kurzschlußhandlungen beim Suizidenden kommen...also lassen wir das mal schön weg.....oder: Geiselnahmen/Banküberfälle, im nahen Umfeld des Täters, wo man diesen nun nicht noch mit der Nase drauf stoßen will, dass "Grün/Blau-weiss" vor der Tür steht...esgibt also durchaus Ausnahmen von der hier diskutierten Regel!

Aber die Regel ist es schon...zumindest bei den damit ausgerüsteten Kfz :-)