
Zitat von
hänschenklein
"mitm privat pkw von zuhaus zum GH hat man sonderrechte, dazu gehört u.a. über rote ampeln fahren, keine geschwindigkeitsbegrenzung, in einbahnstraßen fahren .... ( das selbe gilt für den RD )
Das es für den RD gilt ist leider absolut falsch.
Wenn zB die Rufbereitschaft alarmiert wird und diese dann mit dem Privat PKW zur Wache fahren um nen RTW zu besetzen haben diese KEINE Sonderrechte.
Also streiche den Satz.
Zitat: ( das selbe gilt für den RD )
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.