ich hab eben im rs-kurs was ganz krasses "beigebracht" bekommen:
"mitm privat pkw von zuhaus zum GH hat man sonderrechte, dazu gehört u.a. über rote ampeln fahren, keine geschwindigkeitsbegrenzung, in einbahnstraßen fahren .... ( das selbe gilt für den RD )
- für sonderrechte braucht man kein blaulicht und martinshorn -
mitm rtw DÜRFTE ich ohne blaulicht und martinshorn über rote ampeln fahren"
---->vereinbarung der stadt aachen





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