da war auch kein gesetzestext bzw vermerkt auf ein gesetz dabei. es wurd halt nur darauf hingewiesen, dass das eine vereinbarung der stadt aachen wäre...
da war auch kein gesetzestext bzw vermerkt auf ein gesetz dabei. es wurd halt nur darauf hingewiesen, dass das eine vereinbarung der stadt aachen wäre...
dann wohl eher der ausbilder
ja sobald dein Melder geht, gelten für dich Sonderrechte, das ich richtig,
ABER:
da du mit Auto bzw. Fahrrad das den anderen Vekehrsteilnehmern nicht mitteilen kannst, kannst du nicht einfach über rote Ampeln fahren und andere Vekehrsteilnehmer gefährden!
Wenn du in einer 50er Zone je nach Vekehrslage 70-80 fährst, ist das noch verhältnismäßig in Ordnung, aber man muss das halt immer von der Situation abhängig machen...
MFG
prinzipiell ist mir das sowas von latte was ich darf und was nicht, von der diskusion hab ich eh die hosen voll, ich wollte euch das nur mal mitteilen was ich da eben gehört hab...
für sonderrechte bräuchte man übrigens keine spezielle kennzeichnung , nur für wegerechte...
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