Zitat Zitat von hänschenklein
ich hab eben im rs-kurs was ganz krasses "beigebracht" bekommen:

"mitm privat pkw von zuhaus zum GH hat man sonderrechte, dazu gehört u.a. über rote ampeln fahren, keine geschwindigkeitsbegrenzung, in einbahnstraßen fahren .... ( das selbe gilt für den RD )

- für sonderrechte braucht man kein blaulicht und martinshorn -

mitm rtw DÜRFTE ich ohne blaulicht und martinshorn über rote ampeln fahren"

---->vereinbarung der stadt aachen
@ hänschenklein:

Welcher "gefährlich Nichtswissende" hat sich denn da profilieren wollen? Dem sollte man die Befähigung zu allem absprechen!