@ hänschenklein:Zitat von hänschenklein
Welcher "gefährlich Nichtswissende" hat sich denn da profilieren wollen? Dem sollte man die Befähigung zu allem absprechen!
@ hänschenklein:Zitat von hänschenklein
Welcher "gefährlich Nichtswissende" hat sich denn da profilieren wollen? Dem sollte man die Befähigung zu allem absprechen!
lehrgangsstoff aus einer präsentation bzw. aus einem curriculum.
Das ist sowieso in jedem Bundesland anders geregelt!
da war auch kein gesetzestext bzw vermerkt auf ein gesetz dabei. es wurd halt nur darauf hingewiesen, dass das eine vereinbarung der stadt aachen wäre...
dann wohl eher der ausbilder
ja sobald dein Melder geht, gelten für dich Sonderrechte, das ich richtig,
ABER:
da du mit Auto bzw. Fahrrad das den anderen Vekehrsteilnehmern nicht mitteilen kannst, kannst du nicht einfach über rote Ampeln fahren und andere Vekehrsteilnehmer gefährden!
Wenn du in einer 50er Zone je nach Vekehrslage 70-80 fährst, ist das noch verhältnismäßig in Ordnung, aber man muss das halt immer von der Situation abhängig machen...
MFG
prinzipiell ist mir das sowas von latte was ich darf und was nicht, von der diskusion hab ich eh die hosen voll, ich wollte euch das nur mal mitteilen was ich da eben gehört hab...
für sonderrechte bräuchte man übrigens keine spezielle kennzeichnung , nur für wegerechte...
Erzähl mal: Was ist in welchem Bundesland anders geregelt?Zitat von HAIXMAN
Und welche Vereinbarung die Stadt Aachen mit wem getroffen hat ...
*kopfschüttel*
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
ich glaube da hast du etwas falsch verstanden oder der Ausbilder!!!Zitat von hänschenklein
MFG
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