Zitat Zitat von Alex22
Wobei denen ihre Sonderrechte stark kastriert sind.
Die dürfen nur alle Strassen und Fahrbahnseiten befahren und brauchen sich nicht an irgendwelche Sperrzeiten halten.
Ja, aber auch im Halteverbot halten, gegen Einbahnstrassen und in Fußgängerzonen fahren. Also alles, was der SOnderrechtsparagraph hergibt. Ausser zu schnell und über rote Ampeln fahren, aber das dürfte bei der Müllabfuhr ja auch nicht unbedingt notwendig sein... Verboten ist es mit Sicherheit nicht - nur halt NIE notwendig.

Gruß, Mr. Blaulicht