Zitat Zitat von Pille112
Ja und nein - JA, da die Müllabfuhr Aufgrund des Verwendungszwecks/Auftrages Sonderrechte hat.
NEIN, da die Müllabfuhr keine Wegerechte in Anspruch nehmen kann.
Wollte nur vermeiden, dass der EIndruck entsteht, man müsste Sonderrechte kenntlich machen...