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Thema: Sonderrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.

    Nichts anderes hatte ich behauptet.

    Das mit dem Kaffee ist mal eine interessante Variante ;-)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
    Nö.
    Siehe die VwV zum 35StVO:
    http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm

    Nichts anderes hatte ich behauptet.
    Stimmt aber immer noch nicht ;-)


    MfG

    Frank

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht
    Genau du sagst es ;)

    Denn:
    Sonderrechte = SoRe
    Wegerechte = SoSi
    SoSi =|= Blaulicht alleine

    ;) (Das mit dem Kaffee klären wir per ICQ, hab demnächst Urlaub ;D)


    @Frank: Danke für den Link, lange nichtmehr diesen Müll durchgelesen ;)

    "sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden"

    Wenn ich das schon les, kommt mir die G... lassen wir das *g*

    Ist doch geil, wenn man aus Einsatztaktischen Gründen nur Schrittthempo fahren kann, soll man trotzdem mit Horn blasen ^^ Immerwieder Sinnbefreit diese Vorgaben...
    Da halt ich mich doch lieber an die Kommentare, die Anwälte durch vorhergehende Gerichtsverfahren mal zu den Paragraphen verfasst haben ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
    Auch falsch.

    Wegerecht ist das Recht, unter bestimmten Voraussetzungén ein fremdes Grundstück zu betreten und/oder zu überqueren - und hat absolut nix mit der4 StVO zu tun! ;-)

    Quelle: Wikipedia

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    12.10.2002
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    1.133
    (klugscheisserei)
    richtig Wegerecht ist das von Mr.Blaulicht genannte Recht.

    "Umgangssprachlich Wegerecht" oder von
    "die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen im folgenden 'Wegerecht' genannt"
    wäre angebracht gewesen
    (/klugscheisserei)

  6. #6
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von alarma
    (klugscheisserei)
    richtig Wegerecht ist das von Mr.Blaulicht genannte Recht.

    "Umgangssprachlich Wegerecht" oder von
    "die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen im folgenden 'Wegerecht' genannt"
    wäre angebracht gewesen
    (/klugscheisserei)
    weiße du gesprochen

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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