Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
So weit ich weiss, gilt die Schweigepflicht immer und überall für im Dienst (welcher auch immer) erlangte Informationen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene keine Verbreitung der Information wünscht.
Wenn also die FF zu einem Brand gerufen wird und ein FW'ler beobachtet jemand der Feuerzeug und Benzinkanister hinter dem Haus ins Gebüsch wirft und wegrennt und mit dem Auto davonbraust, muß er davon ausgehen daß der vermutliche Brandstifter nicht an einer Weitergabe seiner Beschreibung und seines Autokennzeichens interessiert ist und sollte niemandem etwas davon erzählen?