Zitat Zitat von c2h6
Wenn eine FF an eine Autobahn-Unfallstelle (Auto in Leitplanke, kein anderes Fahrzeug beschädigt) kommt (RD bereits vor Ort) und erfährt daß der Verursacher ausdrücklich keine Polizei wünscht (und im Verlauf des Einsatzes tatsächlich keine POL kommt), und es existiert die Vermutung daß Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnte, ist die FF dann nicht verpflichtet, trotzdem die POL zu informieren?

Zusatzfrage, falls oben für "ja" gestimmt wird: Wenn der FF-EL sagt, mir egal, geht uns nix an, sollte dann ein FF-Mitglied (zuhause angekommen) eigenmächtig handeln und trotzdem der POL (ggf. anonym) einen Tipp geben?
Moin moin,

ich würde empfehlen, diesen ersten Beitrag noch einmal genau durchzulesen!
Erstens geht es hier um eine Leitpklanke und nicht eine Baustelle.
Zweitens geht es hier prinzipiell um die Frage: "Darf/soll/muss/kann ich als Feuerwehrler die Polizei darüber in Kenntnis setzen, dass ein betroffener Autofahrer evtl. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat?" Es geht hier weder um eine geplante Fortsetzung der Fahrt unter Alkohol, noch geht es umj das unerlaubte Entfernen, noch geht es um die Eigensicherung ("...sollte dann ein FF-Mitglied (zuhause angekommen) eigenmächtig handeln und trotzdem der POL (ggf. anonym) einen Tipp geben?").

Gruß, Mr. Blaulicht