Sehr gewagte Sicht der Dinge. Alles (wirklich ALLES!), was du im Rahmen deiner Tätigkeit im RD zu hören, sehen, riechen bekommst, unterliegt der Schweigepflicht, so lange es den persönlichen Bereich des Patienten betrifft. Darunter fallen ebenso Feststellungen in seiner Wohnung, in seinem Pkw, an seiner Person und Aussagen von ihm. Einzige Ausnahme ist die Abwendung einer geplante, schweren Straftat. Das wären z.B. Tötungsdelikte u.ä., hochkarätiges. Alles andere - und damit sind auch Trunkenheitsfahrten gem. §§ 315c und 316 StGB gemeint, fallen darunter. Zeigst du diese trotzdem an, führt dies i.d.R. zu einem Ermittlungsverfahren gegen deine Person sowie zu einem Beweismittelverwertungsverbot im Strafverfahren gegen deinen Patienten... Also: FINGER WEG!!Zitat von überhose
Gruß,
Borsti