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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #1
    Heros Ennepe 01 Gast

    Auch auf die Gefahr hin das ich teilweise Wiederhole

    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.

  2. #2
    Heros 86-93 Gast
    Zitat Zitat von Heros Ennepe 01
    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.
    Richtig! Es ist egal wie, aber die Polizei muss bei einem solchen Vorfall hinzugezogen werden.

  3. #3
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Zitat Zitat von ZickZack
    Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!
    Zeig mir wo dasssss steht !!!

    (Ich "bewundere" ganz ehrlich die Inbrunst, mit der hier mache Halb- und Viertelwahrheiten, in o.g. Zitat aber voll das Falsche, "verkünden" !!)

    Ansonsten: lies mein Posting etwas weiter oben !


    Werner

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von c2h6
    Wenn eine FF an eine Autobahn-Unfallstelle (Auto in Leitplanke, kein anderes Fahrzeug beschädigt) kommt (RD bereits vor Ort) und erfährt daß der Verursacher ausdrücklich keine Polizei wünscht (und im Verlauf des Einsatzes tatsächlich keine POL kommt), und es existiert die Vermutung daß Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnte, ist die FF dann nicht verpflichtet, trotzdem die POL zu informieren?

    Zusatzfrage, falls oben für "ja" gestimmt wird: Wenn der FF-EL sagt, mir egal, geht uns nix an, sollte dann ein FF-Mitglied (zuhause angekommen) eigenmächtig handeln und trotzdem der POL (ggf. anonym) einen Tipp geben?
    Moin moin,

    ich würde empfehlen, diesen ersten Beitrag noch einmal genau durchzulesen!
    Erstens geht es hier um eine Leitpklanke und nicht eine Baustelle.
    Zweitens geht es hier prinzipiell um die Frage: "Darf/soll/muss/kann ich als Feuerwehrler die Polizei darüber in Kenntnis setzen, dass ein betroffener Autofahrer evtl. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat?" Es geht hier weder um eine geplante Fortsetzung der Fahrt unter Alkohol, noch geht es umj das unerlaubte Entfernen, noch geht es um die Eigensicherung ("...sollte dann ein FF-Mitglied (zuhause angekommen) eigenmächtig handeln und trotzdem der POL (ggf. anonym) einen Tipp geben?").

    Gruß, Mr. Blaulicht

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