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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #1
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    682
    Sofort die Polizei rufen. Ob dienstlich oder privat ist in diesem Falle völlig irrelevant!!! Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!

    Wenn Herr X nach dem Unfall wieder zu Hause ist und meint, er müsste mit dem Auto seiner Frau noch ein Ründchen drehen und dabei dann noch ein Kind über den Haufen fährt... könntet ihr damit leben?
    Ausserdem... Wenn herrauskäme, dass ihr den Mann nach VU ohne Meldung an die Polizei entlassen hättet obwohl der begründete Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen gestanden, dann könnte euch der Staatsanwalt sowas von an den Karren pissen.

    Also Leute, jetzt seit mal nicht so blauäugig! Wenn mir so ein Autofahrer unter die Augen käme, der hätte schon das Röhrchen von der Polizei im Maul bevor bis 3 gezählt hätte.
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  2. #2
    Heros 86-93 Gast
    Die Polizei wird selbstverständlich sofort gerufen! Keine Ahnung warum darüber überhaupt diskutiert werden muss!

    Greetz
    Heros 86-93

  3. #3
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Zitat Zitat von Heros 86-93
    Die Polizei wird selbstverständlich sofort gerufen! Keine Ahnung warum darüber überhaupt diskutiert werden muss!

    Greetz
    Heros 86-93
    Weil es doch leider immer wieder Leute gibt, die diese Ansichten nicht vertreten.
    Auch die Schweigepflicht wurde schon genannt.
    MFG Flo

  4. #4
    Registriert seit
    13.03.2002
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    145
    Zitat Zitat von ZickZack
    Sofort die Polizei rufen. Ob dienstlich oder privat ist in diesem Falle völlig irrelevant!!! Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!
    Hier werden sie aber nicht nur als deutsche Staatsbürger tätig, sondern als Feuerwehrleute, die in einem besonderen Verhältnis zum einen zum Staat und zum anderen zum Hilfesuchenden stehen. Da sollte man schon mal eine Minute über eine etwaige Schweigepflicht nachdenken...

    Nichtsdestotrotz ruft man hier unstrittig die Polizei. Ansonsten gibs noch so Konstrukte wie Beihilfe zur VU-Flucht...

    Also Leute, jetzt seit mal nicht so blauäugig! Wenn mir so ein Autofahrer unter die Augen käme, der hätte schon das Röhrchen von der Polizei im Maul bevor bis 3 gezählt hätte.
    Ich hoffe mal für dich, dass du nicht im RD arbeitest? Ansonsten wärst du den Job relativ zügig wieder los... Schweigepflicht steht nunmal im Gesetz drin - und daran muss man sich nunmal halten!

  5. #5
    Heros Ennepe 01 Gast

    Auch auf die Gefahr hin das ich teilweise Wiederhole

    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.

  6. #6
    Heros 86-93 Gast
    Zitat Zitat von Heros Ennepe 01
    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.
    Richtig! Es ist egal wie, aber die Polizei muss bei einem solchen Vorfall hinzugezogen werden.

  7. #7
    Registriert seit
    04.08.2003
    Beiträge
    20
    Hallo und guten Morgen,

    kann mich in der Hinsicht nur der meinung vom Mr. Blaulicht anschließen.
    Der Autofahe hat ja nun nicht sien privat Eigentum bschädigt sondrn das von anderen. Daher muss die Polizei reus kommen.
    Desweiteren bin ich mir fast sicher, das die Polizei auf alle Fälle einen Alkotest machen wird, selbst wenn der Fahrer des Unfallfahrzeuges sagt er häte nichts getrunken. Weiterhin wird die Polizei auch mal ein Blick in die Augen riskieren. Sollte sich hierbei auch nur der kleiste verdacht auf Rauschmittel kosum einstellen wir sofort nachgehakt.


    Bis denn denn

  8. #8
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Zitat Zitat von ZickZack
    Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!
    Zeig mir wo dasssss steht !!!

    (Ich "bewundere" ganz ehrlich die Inbrunst, mit der hier mache Halb- und Viertelwahrheiten, in o.g. Zitat aber voll das Falsche, "verkünden" !!)

    Ansonsten: lies mein Posting etwas weiter oben !


    Werner

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