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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #1
    Heros 86-93 Gast
    Zitat Zitat von Heros Ennepe 01
    Hallo nochmal,

    Ich kann nachvollziehen wenn sich einige wegen der Schweigepflicht schwer tun da der betroffene sich nich selber belasten muss und so weiter.
    Aber der Grund die Polizei zu rufen wäre für mich eindeutig der VU mit Materialschaden an Leitplanke und/oder Personen Schaden. Wenn die Autobahn Pol bei der Aufnahme den Verdacht hat das derjenige nicht verkehrstauglich ist, wird sie entsprechende Tests machen.

    Also Nochma: Ich denke es ist durchaus machbar ist das man genügend Gründe hat die Pol zu rufen die nicht dirrekt mit dem zustand des Fahres zu tun haben.

    Es wäre vieleicht sinnvoll den Vorgang etwas ausfühlicher zu beschreiben. Weil mir ist einiges noch immer nich ganz klar. Wenn nämlich RD und FF an dem VU sind, sind die ja rein nich zufällig auf Bewegungsfahrt und halten ma eben an.(vorsicht Witz) Sprich wie schon ma gesacht warum wurde die Pol nich über die LST gerufen? Denn wie schon gesagt gründe gibts ja anscheinend genügend, auch ohne den zustand des Fahres zu erwähnen.
    Richtig! Es ist egal wie, aber die Polizei muss bei einem solchen Vorfall hinzugezogen werden.

  2. #2
    Registriert seit
    04.08.2003
    Beiträge
    20
    Hallo und guten Morgen,

    kann mich in der Hinsicht nur der meinung vom Mr. Blaulicht anschließen.
    Der Autofahe hat ja nun nicht sien privat Eigentum bschädigt sondrn das von anderen. Daher muss die Polizei reus kommen.
    Desweiteren bin ich mir fast sicher, das die Polizei auf alle Fälle einen Alkotest machen wird, selbst wenn der Fahrer des Unfallfahrzeuges sagt er häte nichts getrunken. Weiterhin wird die Polizei auch mal ein Blick in die Augen riskieren. Sollte sich hierbei auch nur der kleiste verdacht auf Rauschmittel kosum einstellen wir sofort nachgehakt.


    Bis denn denn

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