Moin moin,

wo bitte steht hier was von Unfallflucht? Und die Polizei darauf hinzuweisen, dass der Patient evtl Alkohpol getrunken haben könnte, fällt sehr wohl unter die Schweigepflicht. Das gilt genauso für alles, was uns der Patient sagt. Ich darf der Polizei also nhicht einmal sagen, dass de4r Patient das Erscheinen der Polizei nicht wollte.

Gruß, Mr. Blaulicht