Hier werden sie aber nicht nur als deutsche Staatsbürger tätig, sondern als Feuerwehrleute, die in einem besonderen Verhältnis zum einen zum Staat und zum anderen zum Hilfesuchenden stehen. Da sollte man schon mal eine Minute über eine etwaige Schweigepflicht nachdenken...Zitat von ZickZack
Nichtsdestotrotz ruft man hier unstrittig die Polizei. Ansonsten gibs noch so Konstrukte wie Beihilfe zur VU-Flucht...
Ich hoffe mal für dich, dass du nicht im RD arbeitest? Ansonsten wärst du den Job relativ zügig wieder los... Schweigepflicht steht nunmal im Gesetz drin - und daran muss man sich nunmal halten!Also Leute, jetzt seit mal nicht so blauäugig! Wenn mir so ein Autofahrer unter die Augen käme, der hätte schon das Röhrchen von der Polizei im Maul bevor bis 3 gezählt hätte.