Moin moin,
ich würde mich da zurückhalten. Als Rettungsdienstler unterliege ich der Schweigepflicht und habe der Polizei gegenüber keinerlei Andeutungen auch in Bezug auf Alkohol zu machen. Wie das bei der Feuerwehr aussieht, kann ich nicht sagen.
Aber es schadet ja nichts, prinzipiell bei Unfällen speziell auf Autobahnen aber auch auf anderen Strassen mit potentieller Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Polizei zu verständigen. Und wenn die von sich aus auf Alkohol kommt, ist es ihre Sache.
Gruß, Mr. Blaulicht