Es gibt für FW keine Schweigepflicht im dem Sinne wie für RD, sonder nur die Verpflichtung, im Dienst zur Kenntnis genommenes nicht nach außen zu tragen, dies gilt für alle BOS!
Es gilt jedoch nicht zwischen den an einem EInsatz beteiligten BOS, da nur die Belange der FW und der Schutz der Opfer NACH AUSSEN sichergestellt werden soll.
D.h. braucht man dann auch, wie bereits geschrieben, eine Aussagegenehmigung des Trägers der FW für eine evtl. anstehende Gerichtsverhandlung, es sei denn der Richter ordnet eine Aussage ohne an, da hier die Informationen nach außen an Unbeteiligte gelangen!