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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    17.08.2006
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Der Fahrer hat über Handy die Lst informiert, die alarmieren die Fw und den RD:
    Dann hat der Fahrer nachgewiesener maßen die Möglichkeit, die Polizei auch zu informieren, muss dieses dann auch tun!
    Kann man wirklich voraussetzen daß der Otto-Normalbürger, der gerade selbst in die Leitplanke gefahren ist, mit Mühe ausgestiegen ist und nun mutterseelenallein auf der linken Spur im fließenden Verkehr steht (vielleicht auch noch im Dunkeln und Regen), daran denkt daß er nicht "nur" die Leitstelle informieren muß, sondern auch die Pol? Also selbst ich (FF) bin nicht sicher ob ich in dem Moment auf die Idee käme... Ich würde vermutlich davon ausgehen daß die Leitstelle alles Notwendige einleitet.

  2. #2
    Registriert seit
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    2.652
    Hier geht es nicht um "denkt er daran" sondern "ist er Kraft Gesetz dazu verpflichtet"!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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