Zitat Zitat von AkkonHaLand
Die Frage ist also: Darf ich die Polizei rufen, wenn ich als Mitglied oder Mitarbeiter von Feuerwehr oder Rettungsdienst zu einem Unfallort komme und der Unfallbeteiligte sagt "ich will keine Polizei"?
Ich meine NEIN! Denn ich unterliege aufgrund meiner Tätigkeit der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei! Die Anzeige des Unfalls obliegt dem Unfallbeteiligten (siehe § 142 Abs1 Nr.2 StGB). Somit brauche ich in einem eventuellen Gerichtsverfahren auch die Schweigepflicht-Entbindung des Unfallbeteiligten!
Ich wiederhole mich - trotzdem: Die Mitteilung an die Polizei, dass es zu einem Unfall gekommen ist, unterliegt nicht der Schweigepflicht! Die Mitteilung, dass Herr XY besoffen den Unfall verursacht hat, hingegen schon!! Wird der Unterschied jetzt deutlich? Lediglich die VU-Meldung verstößt noch nicht gegen irgendwelche Verpflichtungen aus der Schweigepflicht heraus.

Da du ja bereits im StGB geblättert hast, empfehle ich dir mal den § 13 StGB etwas genauer zu betrachten. Du hast als FM (SB) Kenntnis von dem VU, meldest ihn aber pflichtwidrig nicht an die zuständige Stelle (POL, AM, Straßenbaulastträger), dann hast du aufgrund deiner Garantenstellung (abzuleiten aus § 13 StGB i.V.m. dem jeweiligen BrSchG) durch Unterlassen den Erfolg des § 142 StGB erst ermöglicht...

Also, erstmal drüber Nachdenken, ob man sich mit seinem Verhalten nicht evtl. selbst der Strafverfolgung aussetzt!

Gruß,
Borsti