
Zitat von
Borsti
Ich hab ihn schon ziemlich dezidiert zerpflückt (vgl. auch Tröndle u.a.!)
Nein, das Entfernen vom Unfallort ist ja der Erfolg! Und genau den läßt du zu, da du den Unfallfahrer besseren Wissens von der Unfallstelle fahren läßt. Hier wäre demnach zumindest der Hinweis auf die Strafbarkeit seines handelns zu tätigen!
Ich denke es kommt drauf an, wie sich der Beteiligte entfernt. Wenn er mit dem RTW antransportiert wird (was ja nur bei gerechtfertigten/abklärungspflichtigen Fällen passiert) kann die Meldung auch erst im KH erfolgen.

Zitat von
Borsti
Wenn er vorher angerufen hat, ja. Wir gingen aber meine ich davon aus, dass du als FW in Begleitung eines RTW auf den gerade passierten Unfall zukommst, oder täusche ich mich da?
Ich hatte den Fall gelesen als "durch die Leitstelle alarmiert zu dem Unfall". Trotzdem hat auch in dem anderen Fall die Leitstelle Kenntniss, da ja die Tatsache des Unfalles durch die Kräfte an die Lst (meist per Funk) gemeldet wurde. Somit sind die Kräfte vor Ort so oder so raus aus der Meldepflicht an die Polizei.

Zitat von
Borsti
Weiterhin genügt es eben gerade nicht, die Polizei im Nachhinein zu informieren (beispielsweise nach dem KH-Aufenthalt). Eine schwere Verletzung oder akute Erkrankung ist ebenfalls kein Grund, führt aber i.d.R. zu einer Entschuldigung (vgl. § 35 StGB).
Dazu eine Unterscheidung:
- Der Fahrer hat über Handy die Lst informiert, die alarmieren die Fw und den RD:
Dann hat der Fahrer nachgewiesener maßen die Möglichkeit, die Polizei auch zu informieren, muss dieses dann auch tun! - Die Fw und der RD kommen zufällig an der Unfallstelle vorbei:
Hier ist die Frage, ob der Fahrer überhaupt die Möglichkeit hat, die Polizei zu informieren. Nicht jeder hat ein Handy! Hier muss der Fahrer die erste Möglichkeit nutzen, die Information der Polizei zu veranlassen/durchzuführen!

Zitat von
Borsti
Das zu Fuß weggehen von der VU-Stelle, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden, ist ebenfalls tatbestandsmäßig ein aalglatter § 142 StGB!
Informiert der Fahrer nun aber bereits den Geschädigten (hier den Straßenbaulastträger) und sorgt für eine Regulierung des durch ihn verursachten Schadens, so entfällt eine Strafbarkeit gem. § 142 StGB!
Da sind wir uns mal einig!

Zitat von
Borsti
Mir kommt es langsam auch so vor.... Wieviel kostet denn die Stunde bei uns? :-)
Was sagt denn die RVG?- §6 RVG: jeder Anwalt die volle Vergütung! Toll wir bekommen beide alles!
- Beratung (zum Verfahren ist es ja noch nicht gekommen) Sind wir human: 125,00€ für die Erstberatung, 200,00 € für die Weiteren. Macht bisher 1125,00€ für dich und 912,00 für mich.
- Was kostet die Leitplanke? Ich setze mal 2510,-€ an incl. Arbeit, Material etc., macht also 189,-€ für das kommende zivilrechtliche Verfahren.
- Zusammen also 1314,00€ für dich/1114,00€ für mich. Spenden wir das Geld an Daniel? Aber..... an wen schicken wir die Rechnungen? Ich denke an c2h6, der hat ja angefangen mit dem Treat ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator