Klare Sache: In dem Fall mache ich mich strafbar, wenn ich gegen den Willen des Verunfallten die Polizei informiere!!!Zitat von Mr. Blaulicht
Zur eigentlichen Frage: Natürlich wird die Polizei gerufen! Denn: weder die Feuerwehr noch der Rettungsdienst hat das Recht eine Strasse, besonders eine Autobahn nach einer Sperrung wieder freizugeben! Ausserdem hat weder der Rettungsdienst noch die Feuerwehr das Recht eine Strasse zu Sperren! Es ist nur eine Absicherung nach dem Minimalmaßstab ("So viel wie nötig-so wenig wie möglich!") durchzuführen. Auch die vielfach beobachtete "Verkehrsleitung" ist der Feuerwehr wie auch dem RD nicht erlaubt! Die Unfallstelle ist immer so abgesichert, dass keine weiteren Unfälle provoziert werden. (Was auf Strassen mit einer Spur pro Richtung häufig einer Sperrung entspricht, aber nur eine Absicherung ist!) Wer von den Usern dieses Forums ist eigentlich Vollzugsbeamter? Ich meine hier nicht den "kleinen, doofen" Verwaltungsvollzugsbeamten der Psychiatrische Einweisungen fährt (Anordnen kann das nur ein Vertreter der Kommune in Verbindung mit einem Amtsarzt) sondern den echten Vollzugsbeamten (also Polizei, Justiz, oÄ.)
Anders sieht das aus, wenn die Polizei um Amtshilfe bittet. Dann KANN der Einsatzleiter im Rahmen dieser Amtshilfe die Sperrung vornehmen lassen. Aufheben MUSS die Sperrung aber IMMER die Polizei! (Wie es in der Praxis läuft weiss ich selber! Gesetzeskonform ist es trotzdem NICHT! - Nur um den Postings "Das machen wir aber immer bei der FF" im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen!) KANN übrigens deshalb, weil der EL dafür Personal haben muss. Wenn der EL entscheidet, "dafür habe ich keine Leute" müssen auch die lieben "Freunde und Helfer" aus ihrem Auto aussteigen und im Regen so lange stehen bleiben, bis der EL die Strasse als geräumt deklariert! (Ein Tip aus der Praxis: ein LF8 oder anderes Fzg der FF so geparkt, dass die Pol nicht heimlich wegfahren kann erleichtert den Polizeibeamten die Entscheidung ungemein ;-) )




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