Zitat Zitat von c2h6
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluß (über dem erlaubten Maß) ist eine Straftat. Wenn ich Kenntnis einer Straftat erlange, soll es strafbar sein, diese anzuzeigen??? Ich denke es ist dann schon eher Sache des Staatsanwalts zu prüfen, ob die Anklage nachträglich fallengelassen werden muß, weil die Schweigepflicht verletzt wurde.

Als medizinisches Personal Schweigepflicht, ok. Wie siehts aber mit FF aus (sofern der Patient auch dieser gegenüber offen gesprochen hat und nicht der RD "geplaudert" hat?)
Pfarrer haben doch auch eine Schweigepflicht, die dürfen auch keinen Straftäter verpfeiffen!

Meine Meinung ist halt: Gibt man der RLST die Lage "VU mit Verletzungen XXX und Moritz 3" durch, dann wird die schon richtig handeln, dann ist das nicht mehr eure Aufgabe.