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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #1
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    dann verschärfen wir doch einfach mal die Ausgangssituation:
    Ihr kommt zufällig als Feuerwehr in Begleitung eines RTW (auf der Rückfahrt von einer Übung) an einem Unfall vorbei. Dieser hat sich auf einer kleinen, kaum befahrenen Nebenstrasse ereignet. Der Fahrer des Unfallwagens hat - vermutlich unter Alkoholeinfluss, wie er Euch gegenüber auch offen zugibt - die Gewalt über sein Auto verloren und ist seitlich beim Schleudern gegen einen hohen Bordstein gerutscht, die Vorderachse ist gebrochen. Bei dem Manöver verletzt sich der Fahrer (Kopfplatzwunde, evtl. gebrochener Arm). Ausser dem Fahrzeug ist nichts beschädigt.
    Und nun: Polizei oder nicht?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hallo,

    ich würde das ganze aufjeden fall der Leistelle mitteilen das die dann einen einsatz aufmachen kann. Und die würde dann alles weiter ein die wege leiten.
    gruß

  2. #2
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467

    ufalll

    Zitat Zitat von FiReFiGhTeR--OD
    Hallo,

    ich würde das ganze aufjeden fall der Leistelle mitteilen das die dann einen einsatz aufmachen kann. Und die würde dann alles weiter ein die wege leiten.
    gruß
    dann kann man das nähmlich abrechnen gell !!!!

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Zitat Zitat von Brandbatsch
    dann kann man das nähmlich abrechnen gell !!!!

    Gruß Michael
    ja klar das auch waren ja auch schließlich im Einsatz.

  4. #4
    c2h6 Gast
    Noch einige Details zum Vorfall:

    EDIT: Es wurde nichts gesperrt (war gar nicht nötig, Unfallauto blieb im abgesperrten Bereich liegen), lediglich die linke Spur in einem 4-spurigen (zusammenhängende Spuren ohne Trennung) Baustellenbereich wurde mit Einsatzfahrzeugen belegt. Die Verkehrssituation (zäh fließender Berufsverkehr, ca. 20km/h) würde ich als relativ ungefährlich einstufen.

    Unfallort ist im Baustellenbereich einer BAB, linke Spur wird nach rechts versetzt (die danebenliegenden Spuren natürlich auch). Unfallfahrer fuhr geradeaus weiter durch einige Baken und dann in die Baustellen-Mittelleitplanke, und verschob diese ca. 1m nach links. Fahrzeug hat starken Frontschaden, an der Leitplanke ist kaum was zu erkennen, einige Baken wurden überfahren. Glücklicherweise ist in Gegenrichtung die Linke spur in diesem Bereich ebenfalls abgesperrt und so hat das Verschieben der Mittelbarriere keine weiteren Folgen. Soweit der FF'ler mitbekommen hat, hat der Unfallfahrer per Handy Leitstelle (die dann RD und FW per FME alarmierte) informiert. Einsatzstichwort der LS enthält Zusatz "npol" (=keine Polizei). Bei Eintreffen der FF war RD bereits vor Ort und versorgte den Fahrer. Schlepp traf nach ca. 15mins ebenfalls ein und barg das Fahrzeug. Das Bundesland ist Hessen. Der Unfallort ist ein Unfallschwerpunkt mit 3 oder 4 ähnlichen Unfällen in den vergangenen 10 Tagen.

    Von "Personenschäden" spricht man meines Wissens nur bei Einwirkung auf andere Personen, nicht bei Selbstverletzung des einzigen Verursachers, oder? Daher bin ich vorsichtig mit der Aussage "bei Personenschäden ist die Pol immer zu rufen"

    Und jetzt die dem FF'ler unbekannten Variablen:

    1. Es wäre denkbar daß Polizei später doch noch eintraf (FF war nur 20 Minuten vor Ort). Vielleicht waren sie einfach beschäftigt und kamen erst später. Aber wenn Leitstelle "npol" sagt dann wird sie sie wohl nicht gerufen haben.
    2. Es wäre denkbar daß der Polizei die Daten des Verursachers gemeldet wurden, ohne daß diese vor Ort war.
    3. Nebenbei fiel nach dem Einsatz irgendwo in der FF die Bemerkung, daß der Fahrer "wohl etwas getrunken hatte und deshalb keine Polizei wollte". Da der Fahrer bereits im RTW saß und nur mit dem RD direkten Kontakt hatte, bestehen keine direkten Anhaltspunkte für einen Alkoholeinfluß, außer dieser Bemerkung, die allerdings auch aus der Luft gegriffen sein könnte.

    Da der FF'ler recht neu in der Wehr ist, möchte er sich (noch) nicht unbeliebt machen durch Hinterfragen oder Kritik. Das wird er sicher später anders sehen, an sich nimmt er kein Blatt vor den Mund, aber zunächst möchte er die Leute etwas kennenlernen bevor er sich gleich wie ein Elefant im Porzellanladen verhält, vor allem da vielleicht gar nichts dahinter ist, weil z.B. die Polizei sehr wohl informiert wurde und gar kein Alk im Spiel war, er dies aber nicht mitbekommen hat. Um dies in Erfahrung zu bringen, müßte er jedoch bei Pol oder Leitstelle etc. nachfragen und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffallen.
    Geändert von c2h6 (29.08.2006 um 11:55 Uhr)

  5. #5
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von c2h6
    Von "Personenschäden" spricht man meines Wissens nur bei Einwirkung auf andere Personen, nicht bei Selbstverletzung des einzigen Verursachers, oder? Daher bin ich vorsichtig mit der Aussage "bei Personenschäden ist die Pol immer zu rufen"
    Nein. Personenschaden meint die Verletzung einer Person - gleich ob allein beteiligt oder Einwirkung auf Dritte.

    Gruß,
    Borsti

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