Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Moin moin,

dann verschärfen wir doch einfach mal die Ausgangssituation:
Ihr kommt zufällig als Feuerwehr in Begleitung eines RTW (auf der Rückfahrt von einer Übung) an einem Unfall vorbei. Dieser hat sich auf einer kleinen, kaum befahrenen Nebenstrasse ereignet. Der Fahrer des Unfallwagens hat - vermutlich unter Alkoholeinfluss, wie er Euch gegenüber auch offen zugibt - die Gewalt über sein Auto verloren und ist seitlich beim Schleudern gegen einen hohen Bordstein gerutscht, die Vorderachse ist gebrochen. Bei dem Manöver verletzt sich der Fahrer (Kopfplatzwunde, evtl. gebrochener Arm). Ausser dem Fahrzeug ist nichts beschädigt.
Und nun: Polizei oder nicht?

Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,

ich würde das ganze aufjeden fall der Leistelle mitteilen das die dann einen einsatz aufmachen kann. Und die würde dann alles weiter ein die wege leiten.
gruß