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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #11
    c2h6 Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Klare Sache: In dem Fall mache ich mich strafbar, wenn ich gegen den Willen des Verunfallten die Polizei informiere!!!
    Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluß (über dem erlaubten Maß) ist eine Straftat. Wenn ich Kenntnis einer Straftat erlange, soll es strafbar sein, diese anzuzeigen??? Ich denke es ist dann schon eher Sache des Staatsanwalts zu prüfen, ob die Anklage nachträglich fallengelassen werden muß, weil die Schweigepflicht verletzt wurde.

    Als medizinisches Personal Schweigepflicht, ok. Wie siehts aber mit FF aus (sofern der Patient auch dieser gegenüber offen gesprochen hat und nicht der RD "geplaudert" hat?)
    Geändert von c2h6 (29.08.2006 um 11:05 Uhr)

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