So weit ich weiss, gilt die Schweigepflicht immer und überall für im Dienst (welcher auch immer) erlangte Informationen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene keine Verbreitung der Information wünscht.Zitat von c2h6
Müssen Feuerwehrler diesbezüglich keine Schweigepflichtserklärung unterschreiben? Das kann ich mir kaum vorstellen! Dann dürfte ja jeder Feuerwehrler alles weitererzählen, was er zum Beispiel bei einer Wohnungsöffnung erfährt oder sieht (oder riecht!).
Gruß, Mr. Blaulicht