Zitat Zitat von AkkonHaLand
Die Frage ist also: Darf ich die Polizei rufen, wenn ich als Mitglied oder Mitarbeiter von Feuerwehr oder Rettungsdienst zu einem Unfallort komme und der Unfallbeteiligte sagt "ich will keine Polizei"?
Ich meine NEIN! Denn ich unterliege aufgrund meiner Tätigkeit der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei! Die Anzeige des Unfalls obliegt dem Unfallbeteiligten (siehe § 142 Abs1 Nr.2 StGB). Somit brauche ich in einem eventuellen Gerichtsverfahren auch die Schweigepflicht-Entbindung des Unfallbeteiligten!
Bitte bedenkt mal das "Die Anzeige/Meldung eines Unfalls" etwas völlig anderes ist, als die Pol darauf hin zu weisen, dass der Fahrer eventuell betrunken ist...

Wenn ich "privat" an einem Unfall vorbei komme, dann entscheidet die Polizei ob sie der Unfall inter essiert und nicht der Verunfallte... Genauso vehält es sich auch bei FW - RD usw.

Wenn der Verunfallte mir jedoch etwas erzählt als RD/FW/etc. Mitarbeiter, dann unterliege ich der Schweigepflicht...

Schließlich hätte er mir als Privatpersohn die Informationen, dass er Betrunken ist, nicht mitgeteilt... Der Unfall jedoch ist für jeden ersichtlich (Also kein Privatgeheimniss)

MfG Fabsi