Wobei diese "LAUT GESETZESTEXT" aber keine Sonderrechte haben!
Also eigendlich vor jeder roten Ampel stehen bleiben müssten, nicht schneller als erlaubt fahren dürften usw...
Allerdings ist es gängige Rechtsauslegung, das diesen Fahrzeugen auch für die Fälle in denen sie das SOSI einsetzen dürfen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen...
Das findet sich aber nicht in der STVO sondern höchsten in den erklärenden VO´s DV´s und was es nicht noch alles gibt...
Wenn immer alles nur HAargenau so währe wie es im Gesetz steht, dann bräuchte man ja keine Anwälte und Richter.
Gruß
Carsten




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